3G am Arbeitsplatz

4/8/2022

Seit Ende November 2021,

hat man auf Grund gesetzlicher Regelungen, auch bei uns im Unternehmen die 3-G-Regel eingeführt. Zu Beginn der 3-G-Regeln und bis Ende des Jahres 2021, konnten sich die Mitarbeiter des Werkes, die keinen oder keinen vollständigen Corona - Impfstatus hatten, unter Aufsicht selbst testen. Dies wurde dann für Mitarbeiter die das Impfangebot des Unternehmens angenommen haben, im Jahr 2022 bis zum vollständigen Impfstatus weiterhin angeboten und durchgeführt. Für alle anderen, die sich nicht Impfen lassen können oder wollen, entfiel dieses Angebot mit der Arbeitsaufnahme im Januar 2022.

Nun haben sich folgende Situationen ergeben.


In den ersten Wochen nach der Einführung von 3-G am Arbeitsplatz, waren die Testzentren noch nicht in ausreichender Zahl flächendeckend verbreitet. Dies wurde einen Kollegen, der jeden Tag 100km (einfache Strecke) gefahren ist, um bei uns zu arbeiten, zum Verhängnis. Er war fest gewillt Sonntag zur Nachtschicht zu kommen aber es war ihm nicht möglich einen Bürgertest in seiner abgeschiedenen Region zu machen. Guten Willens fuhr er ins Unternehmen, mit der Annahme, die örtliche Testmöglichkeit wahrnehmen zu können. Er erklärte seine Situation und wollte sich gern vor Ort unter Aufsicht testen. Das wurde ihm verweigert, weil sich keiner befugt fühlte (Vorarbeiter/Schichtaufsicht/Werkschutz) ihm das zu ermöglichen. Daraufhin durfte er seine persönlichen Sachen aus seinem Spind holen und der Werkschutz begleitete ihn bis vor das Werkstor. Der Kollege hatte keinesfalls eine böse Absicht, sondern war gewillt zu arbeiten, doch leider in einer verzwickten Situation. Letztlich musste er sich eine Übernachtungsmöglichkeit bei einem bekannten in Kassel suchen, da sein Fahrgemeinschaftskollege seinen Dienst verrichten musste und er nun vorm Werktor stand, ohne eine Möglichkeit in seine Heimat zu kommen. Am nächsten morgen wurde er von seiner Leiharbeitsfirma per Telefon geweckt mit dem Vorwurf: „Das Unternehmen unterstelle ihm böswilliges verhalten und kündigte direkt sein Arbeitsverhältnis auf, ohne seine Erklärung anzuhören.


Eine weitere Situation ergab sich Ende Januar 2022 nachdem das RKI über Nacht den Impfstatus neu gedeutet hatte. Hier traf es wiederum einen Kollegen in der Nachtschicht. Laut seiner App war sein Impfstatus mit Johnson & Johnson gültig. Verunsichert ging er allerdings durch die Teststraße um zu erfragen wie sein Status nun gezählt wird. Auch nach telefonischer Nachfrage beim Vorgesetzten konnte man ihm keine klare Aussage geben. Zur Sicherheit wollte er sich vor Ort testen da er ja keinen Bürgertest hatte. Auch hier verwehrte man dem Kollegen die Möglichkeit trotz offener und besetzter Teststraße. Er sollte selbst entscheiden, ob er nun die Nacht arbeitet und evtl. Ärger bekommt, oder wieder nach Hause geht. Um den möglichen Ärger aus dem Weg zu gehen, ging der Kollege wieder nach Hause.


(Damit ein Selbsttest bescheinigt werden darf, muss der Arbeitgeber die Überwachung und Bescheinigung des Testergebnisses einer geeigneten Person übertragen. Geeignet im Sinne der Corona-Verordnung ist, wer zuverlässig und in der Lage ist, die Gebrauchsanweisung des Tests zu lesen und zu verstehen, die Testung zu überwachen, dabei die geltenden AHA-Regeln einzuhalten, das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen und die Bescheinigung korrekt und unter Angabe aller erforderlichen Angaben auszustellen.)

In beiden Fällen ist das Verweigern der Testmöglichkeit unverhältnismäßig und sehr Mitarbeiter unfreundlich. Eine Unterstützung der Kollegen durch den aktuellen Betriebsrat war hier auch nicht gegeben.

Solche unnötigen Unannehmlichkeiten fördern die Unruhe, Unzufriedenheit und Demotivation der Belegschaft. Es stellt sich die Frage, welche Ziele unsere Geschäftsleitung und der Betriebsrat wirklich verfolgen. Geht es um Gesundheitsschutz, oder darum nicht wie gewünscht funktionierende Mitarbeiter zu schikanieren und unter Druck zu setzen um Gesetzliche Regularien „einfacher“ abarbeiten zu können? Die Frage ist ja, wo führt das noch hin? Was passiert wenn der derzeit 9 Monate gültige Impfstatus abläuft? Geht es diesen Kollegen dann genauso wie den jetzt zu Unrecht bestraften Johnson & Johnson Geimpften? Wird sich das Unternehmen dann an dieser Stelle fairer verhalten, oder droht allen das gleiche Schicksal da anscheint beim Thema Impfen jegliche Menschlichkeit in diesen Zeiten endet?

Man darf ganz sicher gespannt sein wie dieses Thema weiter behandelt wird, denn auch wenn am 20.03. nun „alle tiefgreifenden Maßnahmen“ aufgehoben werden sollen, sind ja allein für die Bundesrepublik schon weitere 550 Mio. Impfdosen bestellt.

Eure Truck Initiative Kassel