Ehrlichkeit und aufrichtige Kommunikation
ARTIKEL NACHRÜCKER
12/2/2024
Beitragsinhalt im heutigen Artikel:
Es geht um das Thema 50:50 Regelung.
Was wurde das auf der letzten Betriebsversammlung groß von
Standortleitung und Betriebsrat propagiert, dass ab dem 01.10. diesen
Jahres eine neue Betriebsvereinbarung in Kraft tritt, welche die
Einbringung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber für
betriebsbedingte Produktionsruhetage oder Schließungstage regelt.
Es sei nur noch reine Formsache und würde bald verkündet werden,
dass der Abschluss gelungen ist.
Nun hatten wir bereits am 04.10. den ersten Schließungstag seit
einigen Monaten und viele Kolleginnen und Kollegen waren der
Meinung, dass dies der erste Tag ist, welchen wir Werker einbringen
müssen, damit beim nächsten gezwungenem Tag dann der Arbeitgeber
einbringt.
3 Tage später, als dann ein Bereichsbetriebsrat aus der 52 bei einem
Kollegen vom Hallenboden angesprochen wurde bezüglich des
Produktionsruhetages, kam im Laufe des Gespräches plötzlich zum
Vorschein, dass diese lautstark propagierte und groß angekündigte
Betriebsvereinbarung für die 50:50 Regelung noch überhaupt gar
nicht final abgeschlossen wurde….
Dies sorgte für von jetzt auf gleich für Verwirrung und Irritation.
Plötzlich standen Fragen im Raum, wie: „Gibt es die 50:50 Regelung
jetzt etwa doch nicht?“ oder „Es wurde doch vollmundig auf der
letzten Betriebsversammlung angekündigt, dass am 01.10.2024 eine
50:50 Regelung in Kraft tritt? Was ist denn jetzt damit?“
Die besagte Betriebsvereinbarung wurde dann am 09.10.2024
verabschiedet und trat dann am 10.10.2024, dafür allerdings
rückwirkend zum 01. Oktober 2024 in Kraft.
Es hat ganze 37 Tage gedauert, bis die Vereinbarung verabschiedet wurde.
Also 37 Tage, um der Wahrheit auch volle Wirkungskraft zu verleihen.
Deshalb drängen sich mir mehrere Fragen auf:
1. Wie kann man denn im Vorfeld schon so vorlaut und vollmundig
ankündigen, dass die Betriebsvereinbarung definitiv am 01.10. in
Kraft treten wird, wenn man anscheinend noch nicht mal in der Nähe
eines erfolgreichen Abschluss steht?
2. Warum wartet man nicht einfach, bis die Tinte trocken ist und die
BV oder GBV in trockenen Tüchern ist? Die Lorbeeren kann den
Verhandlungsparteien schließlich niemand wegnehmen.
3. Warum kommuniziert man nicht von sich aus offen, auch über eine
Extraausgabe vom Brennglas, wie der Stand diesbezüglich ist?
Was soll diese Intransparenz? Warum diese unnötige Aufregung?
Man hat einerseits das Wort gehalten, indem man diese 50:50
Regelung auf den Weg gebracht hat, obwohl man es andererseits
wieder rum nicht gehalten hat, da es unnötigerweise erst nach dem
angekündigtem und versprochenem 01. Oktober und erst fünf bzw.
sechs Tage nach dem ersten Produktionsruhetag verabschiedet wurde.
So eine Schieberei und Geheimniskrämerei muss endlich aufhören
und die Mitarbeiter müssen einfach ehrlich und transparent abgeholt
werden. Niemand möchte den zuständigen Personen sprichwörtlich alles
aus der Nase ziehen.
Jan Fritsche