Ergebnisbeteiligung 2022 (Wie geht es nun weiter!?)

3/15/2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich wurde mehrfach angesprochen, ob ich Teile meines Redebeitrags von der Betriebsversammlung in der vergangenen Woche, noch einmal niederschreiben kann.

Die Gelegenheit nutze ich gern, denn mittlerweile, sind wir ja auch alle schlauer und wir kennen alle das Ergebnis.

Auch an dieser Stelle, als erstes, es tut uns leid, mit unserem ersten Artikel zur Ergebnisbeteiligung, und der GBV 166 Verwirrung gestiftet zu haben.

Klarstellung: Die GBV 166 gilt nur für die Niederlassungen (Own Retail), in der für uns gültigen GBV 169 wurde es versäumt eine Regelung zur Ergebnisbeteiligung zu formulieren.

Die Ergebnisbeteiligung beträgt für das Jahr 2022, genau wie beim PKW, 7300,-€!!!

6300,-€ Ergebnisbeteiligung 2022 + 1000,-€ (werden bilanziell 2023 verbucht, jedoch werden die 1000,-€ bei der zukünftigen Berechnungslogik keine Auswirkungen haben – Aussage Michael Brecht auf Nachfrage im „Virtual Information Call“-10.03.2023 um 13 Uhr)

Das ist wirklich super, aber ist das Thema damit vom Tisch? Wir glauben nicht.

Denn auch, wenn nun in diesem Jahr, tatsächlich noch einmal, die gleiche Summe wie im PKW ausgeschüttet wird, ist die Versprechung „Ergebnisbeteiligung wie bisher, bis mindestens 2025“ noch nicht eingehalten.

Sollte man eine Lösung finden, die Ergebnisbeteiligung sowohl bei Mercedes Cars, als auch bei Daimler Truck, in einer Höhe bis einschließlich 2025 auszuzahlen, wäre das der Punkt wo man rückblickend sagen könnte: „Die Vereinbarungen wurden wie versprochen eingehalten“.

Dieses Szenario ist aber relativ unwahrscheinlich. Im PKW hat man sich schon auf Berechnungsgrundlagen, für die Ergebnisbeteiligung verständigt. Im Truck steht das noch aus. Aber ganz egal, auf welche Berechnungsgrundlagen sich nun beim Truck verständigt wird, dass die Ergebnisbeteiligungen von Cars und Trucks auf gleicher Höhe sind, ist relativ unwahrscheinlich, um nicht zu sagen, sogar ausgeschlossen.

2019 wurden wir alle massiv unter Druck gesetzt und dazu angehalten, dem Betriebsübergang nicht zu widersprechen. Wenn man sich die vollmundigen Versprechungen und Drohungen nun noch einmal vor Augen führt, muss man wirklich sagen: „Es war Bauernfängerei!“

Hier einige Beispiele:

Die IG Metallbetriebsräte haben diesen Prozess mit begleitet und darauf geachtet, dass durch die Umstrukturierung keine Nachteile für diejenigen entstehen, die den Betriebsübergang mitmachen.

Quelle: Brennpunkt Sept. 2019

Dank der von der IG Metall erfolgreich verhandelten Vereinbarung inkl. ZuSi 2030 ist die Zahl der Widersprecher äußerst gering. Von den 130.000 betroffenen Mitarbeitern haben deutlich weniger als 0,5 Prozent Widerspruch eingelegt. Die neue Struktur kann somit mit großem Rückhalt in der Belegschaft vorangetrieben werden.

Quelle: Brennpunkt Sept. 2019

Die Gesamtbetriebsvereinbarung „Zukunft Daimler“ regelt, dass alle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in dem neuen Gemeinschaftsbetrieb, der sich aus den beiden Sparten AGs und der Daimler AG bildet, gültig bleiben. Dadurch entstehen für die Beschäftigten keine Nachteile.

Quelle: Brennpunkt Sept. 2019

Im Falle der Ausübung des Widerspruchsrechts verbleiben die Arbeitsverhältnisse bei der Daimler AG als altem Arbeitgeber. Für Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang widersprechen, gilt weder die ZuSi 2030 noch die im Interessenausgleich vereinbarte Transformationszusage.

Quelle: ScheibenWischer Juni 2019

Beschäftigte, die sich in der aktiven oder passiven Phase der Altersteilzeit befinden, sind von den Änderungen und dem Betriebsübergang genauso betroffen, wie viele andere Kolleginnen und Kollegen auch – auch hier gilt deshalb: Zu widersprechen bringt keinerlei Vorteile, ändert nichts an der Umstrukturierung des Unternehmens und verschlechtert seine Situation gegenüber denen, die in die Sparten AGs übergehen.

Quelle: ScheibenWischer Juni 2019

Die Zusagen der Unternehmensleitung wurden vom Betriebsrat unterstützt und sämtliche Bedenken der Kolleginnen und Kollegen wurden kleingeredet. Es ist eine Chance….. wir werden flexibler…. und selbständiger….. und all diese Phrasen, klingeln noch heute in meinen Ohren.

Ganz anders dann ab 2021. Ja gut, es war auch Corona, das ist schon klar. Kommunizieren kann man aber auch schriftlich, wenn man will. Man war ja auch in der Lage, immer die neuesten Corona Schutzmaßnahmen zu Kommunizieren. Das kann kein Argument sein! Unternehmensleitung und Betriebsrat haben leider, bei der Kommunikation, komplett versagt.

Seit letztem Freitag, kennen wir nun alle das Ergebnis und in der Masse wird es auch Zufriedenheit ausgelöst haben. Wir sind jedoch der Meinung, es ist eine Mogelpackung um vorläufig wieder Ruhe in den „Laden“ zu bringen.

Doch, trotz dieser „Schönwetter“ Ergebnisbeteiligung für das Jahr 2022, sehen wir auch einige Wolken am Horizont. Denn im PKW hat man sich, auch um die Leiharbeiter Gedanken gemacht. Dort bekommen die Leiharbeitskolleginnen und –Kollegen, ab diesem Jahr auch 10% der Ergebnisbeteiligung ausgezahlt. Das ist nicht viel, aber wenigstens etwas und zeigt den Willen zur Wertschätzung. Selbstverständlich ist uns klar, dass die Verhandlungen für die diesjährige Ergebnisbeteiligung, auch ohne etwas für die Leiharbeitenden auszuhandeln schon schwierig genug waren. Man darf aber bei aller Euphorie nicht vergessen, die Zusage zur gemeinsamen Ergebnisbeteiligung, hat man vermutlich nur gemacht, um uns alle davon abzuhalten vom Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang Gebrauch zu machen.

In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen

Eure Truck Initiative Kassel