Ihr macht die Persönlichkeitswahl kaputt...

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1/15/2026

„Ihr macht die Persönlichkeitswahl kaputt …“

So lautet der Vorwurf, den manche Kolleginnen und Kollegen denen entgegenhalten, die eine Liste zur Betriebsratswahl einreichen. Dieser Vorwurf klingt empört – geht aber am Kern der Sache vorbei.

Die romantische Vorstellung, in einem Werk mit über 2.700 Beschäftigten könne jede Wählerin und jeder Wähler alle Kandidatinnen und Kandidaten persönlich kennen und gezielt auswählen, ist schlicht realitätsfern. Das hat nichts mit mangelndem Interesse zu tun, sondern mit der Größe und Komplexität unseres Betriebs. Die entscheidende Frage ist also nicht „Persönlichkeitswahl oder Liste“, sondern: Wie schaffen wir einen fairen und demokratischen Interessenausgleich?

Wenn sich 80 oder gar 100 Kandidatinnen und Kandidaten einzeln zur Wahl stellen, entsteht kein Mehr an Demokratie, sondern vor allem Chaos: enormer organisatorischer Aufwand, Informationsüberforderung der Wählerschaft und eine fehleranfällige Auszählung, bei der jede einzelne Stimme einem Namen zugeordnet werden muss. Transparenz sieht anders aus.

Genau deshalb sieht das Betriebsverfassungsgesetz für große Betriebe ausdrücklich die Listenwahl vor – insbesondere dann, wenn unterschiedliche Gruppierungen existieren. Nicht, um Persönlichkeiten zu verhindern, sondern um sicherzustellen, dass auch Minderheiten, neue Gesichter und weniger bekannte Kolleginnen und Kollegen eine echte Chance auf Vertretung haben.

Immer wieder wird gefordert, alle Gruppierungen sollten sich doch einfach auf eine gemeinsame Liste einigen. Klingt nett – ignoriert aber die Realität. Jede Gruppe ist für ihre eigene Listenaufstellung verantwortlich. Und wie unterschiedlich diese ablaufen können, zeigen zwei Beispiele:

Gruppe 1 (kleine Gruppe):
Alle Kandidaten starten gleich. Die Reihenfolge wird demokratisch ermittelt – etwa durch eine geheime Abstimmung, bei der alle Kandidaten Platzierungen vergeben. Diese werden addiert, daraus ergibt sich die Listenreihenfolge. Jeder hat die gleichen Chancen. Zusätzlich stellt sich jeder Kandidat mit einem Steckbrief vor. Transparenter und fairer geht es kaum.

Gruppe 2 (große Gruppe):
Hier stehen die Plätze 1 und 2 von vornherein fest – nicht wählbar, nicht veränderbar. Danach folgen etablierte Namen: aktuelle Betriebsräte, Nachrücker, Vertrauensleute, Funktionsträger. Neue Kandidaten landen automatisch am Ende. Die Reihenfolge ist also praktisch zementiert und wird lediglich einer ausgewählten Wählerschaft zur „Absegnung“ vorgelegt.

Dazu kommt: Eigenständiger Wahlkampf wird den Listenteilnehmern untersagt. Das trifft vor allem diejenigen, die ohnehin wenig Bekanntheit haben. Wer unten steht, bleibt unten. Der psychologische Effekt der Listenreihenfolge ist eindeutig – auch wenn man theoretisch „von unten nach oben“ ankreuzen könnte. Die Praxis sieht bekanntlich anders aus.

Bei Gruppe 2 drängt sich daher weniger der Eindruck von Fairness auf, sondern vielmehr der von Machterhalt. Und jetzt stellt euch ernsthaft die Frage:
Wie soll unter diesen Voraussetzungen eine gemeinsame, wirklich faire Liste entstehen?

Ich wünsche uns allen einen fairen, offenen und ehrlichen Wahlkampf – und freue mich über eure Unterstützung.

Denn eines ist klar:
Wer Veränderung will, muss auch bereit sein, etwas zu verändern.

Enrico Hellmann (Truck Initiative Kassel)