Rede Philipp Dez 24
BETRIEBSVERSAMMLUNG
12/2/2024
Lärmmessung - Belastungszulage - Rastermessung!
Wie ihr wisst, werden überall im Werk neue Lärmmessungen durchgeführt.
Doch was passiert, wenn es zu laut ist an eurem Arbeitsplatz?
Eigentlich gibt es genau zwei Möglichkeiten:
1.) Und das muss immer das Ziel sein, es gibt technische oder organisatorische
Maßnahmen den Lärm zu reduzieren,
oder
2.) Es wird eine Belastungszulage, also Schmerzensgeld bezahlt.
Aber bei uns gab es bisher noch eine dritte Möglichkeit:
War es an Arbeitsplätzen zu laut, wurde einfach noch eine Rastermessung gemacht, das
heißt, es wurden in der Kostenstelle verschiedene Messpunkte definiert (z.B. zwischen
Maschinen oder hinter irgendwelchen Säulen) um den tatsächlichen, am Ohr gemessenen
Lärm „schön“ zu rechnen.
Die technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (TRLV-Lärm)
sagen: Eine Lärmmessung kann entweder personengebunden oder ortsfest durchgeführt werden.
Ja ich weiß, das alles passt jetzt nicht so richtig gut mitten in die andauernde
Fixkostendebatte, aber die berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit ist die zweithäufigste
Berufskrankheit in Deutschland. Es entstehen immense Folgekosten, aber das Schlimmste ist,
sie ist nicht heilbar. Dauerhafter Hörverlust führt zu sozialer Isolation, zu psychischen
Belastungen und beeinträchtigt die Lebensqualität massiv.
Deshalb bin ich der festen Überzeugung: Es muss Schluss sein mit diesen Taschenspielertricks
auf Kosten unserer Gesundheit!
Falls noch jemand aus der Gastro, die uns heute hier wieder so gut versorgen, wissen
möchte, warum ihr den 6er T-ZUG nicht wandeln könnt!? Hier vorne sitzen eure
Ansprechpartner, ich glaube aber, sie wollen eh gleich zu euch kommen um euch das zu
erklären…
Philipp Tiland