Status "ungeimpft" und trotz nachgewiesener Infektion keinen Anspruch auf Entgeltentschädigung

4/9/2022

Es ist an der Zeit mal etwas Klarheit zu schaffen,

bezüglich der finanziellen Entschädigung ungeimpfter Kollegen im Quarantänefall. Die bisherige Darstellung hier am Standort lautete:

„Muss ein Ungeimpfter in Quarantäne, gibt es weder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, noch Quarantäneentschädigung vom Bund.“

Das ist grundsätzlich nicht richtig! Das Land Hessen veröffentlichte am 28.03.2022 „Hinweise zur Zahlung von Verdienstausfallentschädigung nach den §§56 ff. Infektionsschutzgesetz (IFSG)“

Demnach besteht mindestens bei behördlich angeordneter Quarantäneverpflichtung, grundsätzlich mit Erhalt des positiven Testergebnisses generell Entschädigungsanspruch. (Ausnahmen: Einreise aus Hochrisikogebiet oder negativ bzw. nicht getestete symptomlose Kontaktperson)

Deshalb bitten wir alle Kollegen, die einen finanziellen Nachteil auf Grund dieser Regelung hatten, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir stehen Euch zur Seite.

In der Tabelle unten ist es gut und verständlich erklärt.

Euer Truck Initiative Kassel Team